Was Sie noch beachten sollten
Bittte bringen Sie unbedingt zur Erstbegutachtung Vorbefunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, Allergiepass und Informationen zu bisherigen Wundtherapien mit.
Ist eine chefärztliche Bewilligung der verordneten Wundverbände und Heilbehelfe erforderlich, wird der Verordnungsschein von der Wund.Ordination, Ihrem Bandagisten oder Apotheker direkt an den Chefärztlichen Dienst der Krankenkasse weitergeleitet.
Wir beraten Sie auch gerne zu den Modalitäten der Privathonorarverrechnung u. Kasseneinreichungen.
